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Führerscheinklasse D

Bus-Führerschein in Kassel

Erhalte deinen Bus Führerschein in Kassel mit unserer erstklassigen Fahrschule. Bei uns erwarten dich erfahrene Fahrlehrer, feste Unterrichtszeiten und eine individuelle Betreuung, um sicher und effektiv durch deine Ausbildung zu kommen.Starte deine Fahrausbildung mit uns.

Was beinhaltet die Führerscheinklasse D?

Die Führerscheinklasse D berechtigt zum Fahren von größeren Linien-, Schul- oder Reisebussen mit mehr als 16 Plätzen und einem Anhänger mit einer Gesamtmasse von maximal 750 kg.

Welche Unterlagen benötige ich für die Führerscheinklasse D?

21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E

Erforderliche Unterlagen für den Bus Führerschein in Kassel:

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe: 45×35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Angaben zur unserer Fahrschule
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster‐Hilfe, die
    mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die
    Bescheinigung ist im Original vorzulegen und gilt unbefristet.
    Erste‐Hilfe‐Kurse die online durchgeführt wurden werden nicht
    akzeptiert, da die Kurse aus einem theoretischen und einem praktischen
    Teil bestehen müssen.

Zusätzlich für diese Führerscheinklasse:

  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr).
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre).

Wenn du einen Führerschein schon hast benötigst du nachfolgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel
  • aktueller Führerschein
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45×35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme. Informationen und Beispiele finden Sie in der  Fotomustertafel
  • Den Namen der Fahrschule, die Sie zur Prüfung begleitet.

Zusätzlich für diese Führerscheinklasse:

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster‐Hilfe, die mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Bescheinigung ist im Original vorzulegen und gilt unbefristet. Erste‐Hilfe‐Kurse, die online durchgeführt wurden, werden nicht akzeptiert, da die Kurse aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen müssen.
  • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis eines Augenarztes im Original, nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis‐Verordnung (FeV), welche bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung im Original, nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis‐Verordnung (FeV), welche bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein darf

TIPP:

Sprich zuerst bei uns vor und melde danach gleich deine Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde an!