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Führerscheinklasse A

Motorradführerschein der Klasse A (offen) in Kassel

Erhalte deinen Motrradführerschein in Kassel mit unserer erstklassigen Fahrschule. Bei uns erwarten dich erfahrene Fahrlehrer, feste Unterrichtszeiten und eine individuelle Betreuung, um sicher und effektiv durch deine Ausbildung zu kommen.Starte deine Fahrausbildung in der Führerscheinklasse A mit uns.

Was beinhaltet die Führerscheinklasse A?

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Welche Unterlagen benötige ich für die Führerscheinklasse A?

Erforderliche Unterlagen für den Motorradführerschein in Kassel:

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe: 45×35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Angaben zur unserer Fahrschule
  • Nachweis über Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung (mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)

Zusätzlich für verschiedene Führerscheinklassen:

  • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre) für Klassen A2

Wichtige Informationen:

  • Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt und dem Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet.

  • Die Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet und müssen nach Ablauf erneuert werden.

     

Wenn du einen Führerschein schon hast benötigst du nachfolgende Unterlagen:

 

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel
  • aktueller Führerschein
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45×35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme. Informationen und Beispiele finden Sie in der  Fotomustertafel
  • Den Namen der Fahrschule, die Sie zur Prüfung begleitet.

     

Zusätzlich für verschiedene Führerscheinklassen:

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster‐Hilfe, die mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Bescheinigung ist im Original vorzulegen und gilt unbefristet. Erste‐Hilfe‐Kurse, die online durchgeführt wurden, werden nicht akzeptiert, da die Kurse aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen müssen.

  • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis eines Augenarztes im Original nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis‐Verordnung (FeV), welche bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf

TIPP:

Sprich zuerst bei uns vor und melde danach gleich deine Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde an!